Immobilien
Am Kohlweg II
Die Gemeinde Pullenreuth hat im Baugebiet „Am Kohlweg II“ noch 6 Bauplätze anzubieten.
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, so dass bei Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes die Baugenehmigung über das Genehmigungsfrei- stellungsverfahren beantragt werden kann.
Allgemeines zum Baugebiet
- Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
- Die Regelbauweise ist dem Bebauungsplan zu entnehmen (E+D)
- Dachneigung 35 –44 Grad
- Kniestock wird nicht direkt festgelegt, sondern über die Wandhöhe geregelt:
Wandhöhe bergseitig
Typ: E+D:
Wandhöhe Wohnhaus: max. 4,00 m ab Oberkante Gelände bei 2 Vollgeschossen (E+D)
Wandhöhe Garage: max. 3,00 m ab Oberkante Gelände
Wandhöhe talseitig
Typ: E+D:
Wandhöhe Wohnhaus: max. 4,50 m ab Oberkante Gelände bei 2 Vollgeschossen (E+D)
Wandhöhe Garage: max. 3,50 m ab Oberkante Gelände
- Die Grundstücke sind voll erschlossen
- Kaufpreis/m² (unerschlossen): 20,41 €
Der Kaufpreis beinhaltet nicht die Beiträge für Straße, Wasser und Kanal.
Die Gemeinde Pullenreuth kann bei Kauf dieser freien Baugrundstücke Zuschüsse gewähren. Einzelheiten zum Zuschussprogramm können bei Herrn Michael Kopp
(Tel.: 09234/9913-11) erfragt werden.
Zu den anfallenden Erschließungsbeiträgen kann die Verwaltungsgemeinschaft Neusorg, Bauamt, Herr Michael Kopp, Tel: 09234/9913-11, E-Mail: Auskunft erteilen.
Bei weiteren Fragen zum Bebauungsplan selbst, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Neusorg, Bauamt, Herrn Albert Hofmann, Tel: 09234/9913-33, E-Mail: .